Zufallsstudium: Recht und Unrecht

Mit der Frage, wie man ein Haus gerecht auf zwei Zwillinge aufteilt, beschäftigt sich unsere Autorin in ihrer Zufallsvorlesung Rechtswissenschaften. Was anfangs ganz einfach klingt, zerbricht ihr am Ende doch den Kopf – zu Recht?

Die Studentin L. begibt sich am Montag, den 22. Mai 2017 gegen 12:00 Uhr in das Hauptgebäude der LMU. L. entschied dies aus freiem Willen und trug die volle Verantwortung für ihr Verhalten. Schnellen Schrittes folgt L. einer Gruppe männlicher Studenten in den Vorlesungssaal A140 im 1. Stock. Die Türen stehen offen. Bevor sich L. in den Raum begibt, wirft sie einen Blick auf das Kleingedruckte der Informationstafel. Ohne neuere Erkenntnis sucht sie sich schließlich einen Platz im bereits gut gefüllten Saal und beginnt an einer ihr nicht bekannten Vorlesung teilzunehmen. Zwei Stunden später verlässt sie die Veranstaltung schweren Kopfes und mit vielen offenen Fragen. Zu Recht?

So oder so ähnlich hätte man meine Teilnahme an meiner Zufallsvorlesung in einen juristischen Fall betten können. Ich bin keine Studentin der Rechtswissenschaft und kann an einem Versuch, einen Fall aufzustellen oder gar zu lösen nur kläglich scheitern. Dass es meinen Zufallskommilitonen in Hinblick auf eine Falllösung besser geht, dürfte auf der Hand liegen. Doch wie machen das die Studenten, die freiwillig im BGB schmökern und sich unzählige Paragraphen um die Ohren hauen?

Die Vorlesung beginnt um Punkt 12:15 Uhr mit den freundlichen Worten des Professors: „Herzlichen Glückwunsch liebe Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft! 80 % haben die Hausarbeit bestanden. Ein gutes Ergebnis. Besser als das einer Klausur. Wesentlich besser als das Ergebnis des ersten Staatsexamens. Aber das können wir damit eh nicht vergleichen. Und bis dahin liegt noch ein sehr langer und mühsamer Weg vor Ihnen.“

Ein kurzes Raunen geht durch die Menge. Aufgeregte und betrübte Gesichter zugleich, die mich vermuten lassen, dass sie einerseits gespannt auf ihr eigenes Ergebnis sind, andererseits aber an den vom Professor als mühsam beschriebenen Weg denken. Und ich sitze da. Ohne BGB, aber dafür mit einem Grinsen im Gesicht. Ich versuche in die Rolle einer Jurastudentin zu schlüpfen und möglichst selbstbewusst und ruhig zu wirken. Das erste Staatsexamen ganz locker zu sehen. Die Paragraphen nur so aus dem Ärmel zu schütteln. Deshalb freue ich mich über die vermeintlichen Glückwünsche zur vermeintlich bestandenen Hausarbeit. Einer Etappe von vermutlich vielen Etappen in diesem Studium.

Der Professor kündigt an, die Hausarbeit erst am Ende der Sitzung herauszugeben, nachdem er den dafür zu bearbeitenden Fall noch einmal zusammen durchgekaut. Das macht der Professor gerade mit Absicht, um Unruhe zu vermeiden und noch einmal allen die Möglichkeit zu geben, bei vollster Konzentration mitdenken zu können. Oder aber um den Nervenkitzel zu erhöhen, die Spannung zu steigern und die Aufmerksamkeit der Studenten überwiegend zu verlieren. Mitschreiben tut keiner außer mir. Ich nenne es das „Verhandlungsprotokoll im Rechtsstreit um die gerichtlich bestimmten Leistungserhebungen“ und freue mich wirklich auf den Fall und die möglichen Lösungswege.

Es geht los. Der Professor liest die Fallbeschreibung vor: Eine vermögende Witwe, Mutter von Zwillingen, die ihren Kindern zum Geburtstag ein Grundstück vererben möchte, um ihnen eine Freude zu machen. Hört sich leicht an, denke ich mir: Einfach teilen. Doch es kommen Gegebenheiten hinzu, die diese vermeintlich einfache Aufteilung zu einem komplexen Verfahren werden lassen. Neben mir werden währenddessen H&M-Bestellungen aufgegeben, Krawatten zurechtgerückt, Wurstsemmeln verdrückt und Haare neu gegelt. So langsam verliere ich den Überblick. Der Fall wird immer verschachtelter und von meinem anfänglichen Optimismus bleibt wenig übrig. Das Staatsexamen verschwindet langsam aber sicher vor meinem inneren Auge. Der Professor diskutiert mit wenigen Eifrigen aus der ersten Reihe über Willenserklärungen, Mietveträge, Verfügungsrechte und vieles mehr. Ich fühle mich fehl am Platz und die Unwissenheit macht es mir schwer, mich länger wohlzufühlen und konzentrieren zu können. Also beiße auch ich beherzt in mein Käsevollkornbrötchen. Und dann beginne ich über die Witwe und ihre Kinder nachzudenken. Ob sie ihnen mit den Grundstücken wirklich eine so große Freude gemacht hätte? Hört sich ehrlich gesagt alles mehr nach Stress und Ärger an. Alleine mit zwei Kindern zu sein ist sicherlich auch nicht immer einfach.

Schließlich werden die Hausarbeiten ausgegeben. 208 freudige Gesichter. 52 Studenten, die sich Besseres erhofft hätten. Und ich, die den Fall nicht umfassend nach allen in Betracht kommenden Rechtslagen und Einwendungen unter Angabe von Paragraphen geprüft hat. Ich, die die Hoffnung hegt, dass die fiktive Familie das große Geburtstagsgeschenk, ein Grundstück, einfach wie eine Torte friedlich in gerechte Stücke teilt. So leicht kann wohl nur ich es mir machen. Aber ich darf es ja auch bei einem Zufallsstudium belassen und das ist mir auch ganz recht so!


Text: Laura Schurer

Foto:

Lukas Haas